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Erwerbstätigkeit im Urlaub kann zur Abmahnung führen

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Kein Zweitjob im Urlaub
Berlin (dpa/tmn) - Im Urlaub sollen Arbeitnehmer sich erholen - ein Zweitjob in den Ferien steht diesem Zweck entgegen und ist deswegen gerichtlich verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. In den Ferien noch einen Zweitjob anzunehmen, kann Arbeitnehmern im schlimmsten Fall eine Abmahnung einbringen. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit....

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