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Berlin (dpa/tmn) - Der frühe Tod eines Menschen stellt eine Familie vor viele Fragen. In Vergessenheit gerät da schnell, ob es noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gibt. Sie sollten dennoch nachhaken: Ein eventuell noch ausstehendes Gehalt steht den Erben zu. Wer einen Angehörigen verliert, hat meist andere Sorgen, als Papierkram zu erledigen. Ist der erste Schock...
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