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Düsseldorf (dpa/tmn) - In der Regel darf ein Arbeitsvertrag nur auf die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Danach haben Angestellte Anspruch auf eine Festanstellung. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch Befristungen für einen längeren Zeitraum zulassen. Normalerweise ist es so: Laut Gesetz darf ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ohne Sachgrund höchstens für eine Dauer von...
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