![Umzug wegen des Jobs Umzug wegen des Jobs]()
Köln (dpa/tmn) - Eine Abteilung wird an einen neuen Standort verlagert. Das erfordert den Umzug der Mitarbeiter. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Manchmal ist aber eine Kostenbeteiligung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich kein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitgeber für einen berufsbedingten Umzug...