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Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef

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Umzug wegen des JobsKöln (dpa/tmn) - Eine Abteilung wird an einen neuen Standort verlagert. Das erfordert den Umzug der Mitarbeiter. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Manchmal ist aber eine Kostenbeteiligung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich kein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitgeber für einen berufsbedingten Umzug...

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