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Zigarettengeruch ist kein Kündigungsgrund

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Rauchen vor der ArbeitSaarlouis (dpa/tmn) - Rauchen vor der Arbeit - das gefällt nicht allen Arbeitgebern. Doch die Handlungsfreiheit eines Mitarbeiters kann nicht ohne Vorwarnung eingeschränkt werden. In der Probezeit ist der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern stark eingeschränkt. Ganz ohne Rechte sind sie aber auch in dieser Zeit nicht. So ist etwa eine Kündigung unwirksam, die allein darauf...

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