![Kündigung per Post Kündigung per Post]()
Erfurt (dpa/tmn) - Arbeitnehmer stellen am besten auch im Urlaub sicher, dass jemand regelmäßig ihre Post durchsieht. Flattert ihnen in dieser Zeit eine Kündigung in den Briefkasten, gilt das Schreiben als zugegangen. Auch wenn eine Kündigung während des Urlaubs eintrifft, ist die Zustellung wirksam. Ob der Mitarbeiter das Schreiben tatsächlich zur Kenntnis nimmt, ist...