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Arbeitgeber darf Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnen

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Recht des Arbeitgebers
Berlin (dpa/tmn) - Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit, muss er damit rechnen, dass die Auszeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Eine Diskriminierung des Angestellten ist darin nicht zu sehen. Längere Ausfallzeiten eines Mitarbeiters im Zeugnis zu dokumentieren, ist keine Herabsetzung des Arbeitnehmers. Vielmehr entspreche dies dem Grundsatz der Zeugniswahrheit. Das hat das...

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