![Erst abmahnen, dann kündigen Erst abmahnen, dann kündigen]()
Berlin (dpa/tmn) - Vor einer fristlosen Kündigung muss in der Regel erst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Das gilt nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Beschäftigte. Der Vertragspartner muss die Möglichkeit erhalten, sich zu ändern. Eine fristlose Kündigung ist ohne vorherige Abmahnung in der Regel ungültig. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag...