Image may be NSFW.
Clik here to view.
Köln (dpa/tmn) - Auf der Weihnachtsfeier der Firma werden unverhofft Geschenke verteilt: Wer dann nicht anwesend ist, geht leer aus. Und hat Pech gehabt: Arbeitsrechtlich ist dies kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, entschied ein Gericht. Ein Arbeitgeber muss alle Mitarbeiter gleich behandeln - auch bei Gratifikationen oder dem Weihnachtsgeld. Trotzdem hat...
Clik here to view.
