Münster (dpa/tmn) - Berufstätige, die sich in der Elternzeit befinden, sind vor Kündigung besonders gut geschützt. Nur bei sehr schweren Pflichtverstößen kann der Rauswurf drohen. Diese muss der Arbeitgeber jedoch vor Gericht nachweisen. Grundsätzlich genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit absoluten Kündigungsschutz. Ausnahmsweise kann eine Kündigung zwar zulässig sein...
↧