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Mainz (dpa/tmn) - Durch die Zwischenprüfung zu fallen, ist nicht schön. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist eine vermasselte Prüfung in der Regel aber nicht. Möchte der Arbeitgeber sich mit einer Kündigung wegen schlechter Noten vor Gericht durchsetzen, muss er dies gut begründen. Sie wäre nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber schlüssig begründen kann, dass ein Bestehen...
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