![Schienbeinbruch nach Arbeitsunfall Schienbeinbruch nach Arbeitsunfall]()
Heilbronn (dpa/tmn) - Stürzt ein Berufstätiger zu Hause und verletzt sich, muss die Berufsgenossenschaft das unter Umständen als Arbeitsunfall anerkennen. Entscheidend ist, in welcher Funktion der Versicherte im Haus unterwegs war. Arbeitsunfälle im Privathaus sind möglich, wenn der Berufstätige das Wohnhaus dienstlich nutzt - und zum Zeitpunkt des Unfalls nicht privat,...