![Video-Überwachung bei der Arbeit Video-Überwachung bei der Arbeit]()
Berlin (dpa/tmn) - Grundsätzlich muss der Betriebsrat gefragt werden, wenn Überwachungskameras Mitarbeiter erfassen. Zeichnen die Kameras auch Mitarbeiter anderer Betriebe des Konzerns auf, muss der Konzernbetriebsrat zustimmen. Die Überwachung von Mitarbeitern erfordert grundsätzlich immer die Zustimmung des Betriebsrats. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des...